Der Art. 261 bis StGB gilt nicht für die Einwanderungs- und Asyl-Politik. So hat es der Bundesrat in den Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. September 1994 geschrieben.
Nachzulesen hier Volksabstimmung vom 25. September 1994 [435 KB]
auf der Seite 11, rechte Spalte, Mitte von oben.
Hier der Download vom Bundes-Irrenhaus, der grössten Moschee und grösstem Schweizer-Hasser-Haus der Schweiz: https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/volksabstimmungen/volksabstimmung-19940925.html
Zitat:
"Es ist falsch, einen Zusammenhang mit der Einwanderungs- und Asylpolitik zu konstruieren.
Es handelt sich um getrennte Bereiche.
Die neuen Strafbestimmungen behindern die für unsere Demokratie so wichtigen öffentlichen Auseinandersetzungen über politische Fragen keineswegs.
Nach wie vor ist Kritik beispielsweise an der Einwanderungs- und Asylpolitik möglich.
Eine restriktive Einwanderungspolitik stellt keine Rassendiskriminerung dar."
Das hat der Bundesrat geschrieben. Also gilt es. Oder hat der Bundesrat wieder einmal gelogen, um ein bestimmtes Abstimmungs-Ergebnis zu erhalten? Was gilt dann?
14.10./19.11.2024