TUT EURE GESINNUNG KUND gemäss Bundesverfassung Art. 15, 16, 34, 35, 36!
Die blosse Gesinnung ist nicht strafbar! Es muss schon etwas handfestes vorliegen, damit einer Anzeige nachgegangen werden darf!
Hier thematisieren wir die in der Bundesverfassung garantierte Meinungsäusserungs-Freiheit und Gesinnungs-Freiheit:
http://www.antirassismusgesetzschweiz.ch/meinungsusserungsfreiheitgesinnungsfreiheit.html
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